Hüpfburgen
1. Der Auf- und Abbau bzw. Transport der Hüpfburg muss von mind. 2 Personen erfolgen.
2. Den Boden auf spitze Gegenstände kontrollieren und immer eine Unterlegsplane verwenden. Die Hüpfburg darf nur auf der Plane bewegt werden. Ein Schleifen oder Ziehen über anderem Boden ist streng verboten und führt zu erheblichen Schäden an der Hüpfburg. Der Aufbau darf grundsätzlich nur auf einer Wiese erfolgen. Bei Aufbau auf Beton / Asphalt sind die Unterlegsteppiche und die Sandsäcke zu verwenden.
3. Rund um die Hüpfburg mind. 2 m Abstand zu Hauswänden, Bäumen, Autos, Zäune usw. halten, die Hüpfburg nicht unter einer Stromleitung aufbauen. Rasensprenger und Mähroboter unbedingt ausschalten.
4. Die Hüpfburg und die Unterlegsplane sind mit den Erdankern zu befestigen, bei Sturm ab 40km/h, Gewitter oder Unwetterwarnung ist der Betrieb der Hüpfburg verboten.
5. Die Hüpfburg darf nur von Kindern benutzt werden (3-10 Jahre), Erwachsene sind nicht erlaubt, bitte keine Hunde oder Katzen.
6. Die Hüpfburg nur ohne Schuhe betreten. Keine spitzen Gegenstände in die Hüpfburg nehmen. Essen und Trinken in der Hüpfburg ist verboten. Kein Konfetti, Sand, Kaugummis, Schlecker, Kinderschminke, Glitzer oder ähnliches. Das Bekleben der Hüpfburg mit Klebeband ist verboten.
7. Die Hüpfburg muss ständig von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Der Mieter hat Aufsichtspflicht und haftet für die Kinder. Der Vermieter kann nicht für Verletzungen haftbar gemacht werden. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.
8. Nicht auf die Seitenwände klettern oder Saltos machen. Aggressive Kinder die raufen oder stoßen sind aus der Hüpfburg zu entfernen.
9. Die Hüpfburg darf niemals nass werden. Auch bei großer Hitze die Hüpfburg nie mit Wasser oder Gartenschlauch abspritzen. Bitte genügend Abstand zu Pools halten und keine nassen Kinder zulassen, ebenso keine Wasserbomben oder Spritzpistolen. Bei bevorstehendem Regen ist die Hüpfburg sofort auszulassen, abzubauen oder mit der Regenplane abzudecken.
10. Bitte teile uns unbedingt mit, falls die Hüpfburg durch Regen oder andere Umstände doch nass geworden sein sollte, da eine nass eingepackte Hüpfburg zu schimmeln beginnt. Trockne die Hüpfburg im aufgeblasenen Zustand mit einem Handtuch innen und außen vollständig ab. Wenn bei der Rückgabe verschwiegen wird, dass die Hüpfburg nass ist und es entstehen dadurch Schimmelflecken, muss der Mieter die Kosten für eine Neuanschaffung tragen.
11. Bei starker Verschmutzung der Hüpfburg oder Rückgabe einer nassen Hüpfburg ist eine Reinigungspauschale ab € 70,-
pro Modell zu entrichten. Bitte entferne vor dem Abbau Gras, Blätter und anderen Schmutz und sauge die Hüpfburg mit einem Staubsauger/Akkusauger aus. Zeige uns bei der Rückgabe ein paar Fotos vom sauberen Innenraum. Die Hüpfburg muss sauber, staubtrocken und ordentlich eingepackt zurückgebracht werden.
12. Beim Transport der Hüpfburg mit offenen Anhängern/Ladeflächen ist mit einer geeigneten Abdeckplane dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg beim Abholen und Retourbringen nicht nass wird.
13. Bei Beschädigung der Hüpfburg sind die Kosten für die Reparatur zu ersetzen.
14. Bei Verlust oder Diebstahl der Hüpfburg muss der Mieter die Kosten für eine Neuanschaffung übernehmen (Haushalts- oder Haftpflichtversicherung).
15. Bei Schlechtwetter kannst du bis einen Tag vor Abholung stornieren (optional können wir bei leichtem Regen eine Regenplane mitgeben). Hüpfburg muss staubtrocken retourniert werden, ansonsten ist die Reinigungspauschale ab € 70,- fällig.
Erfolgt keine Stornierung und die bestellte Ware wird nicht abgeholt, trägt der Mieter die vollen Kosten.
16. Der Mieter erhält keine Kostenrückerstattung falls es während der Mietdauer regnen, hageln oder stürmen sollte, ebenso bei Krankheit oder sonstigen Ausfallsgründen während der Mietdauer.
17. Wird die Hüpfburg nicht fristgerecht zurückgegeben, trägt der Mieter die Kosten für die zusätzliche Mietdauer.
18. Der Mieter darf die Hüpfburg nicht untervermieten und diese nur für den privaten Gebrauch benutzen.
19. Der Mieter hat den Aufstellungsort der Hüpfburg mit dem Grundeigentümer abzuklären und die behördlichen Auflagen bei Aufstellung auf öffentlichen Plätzen oder Veranstaltungen einzuhalten.
20. Der Mieter darf die Hüpfburg über Nacht nicht unbeaufsichtigt liegen lassen und muss für einen ausreichenden Diebstahl- und Beschädigungsschutz sorgen.
21. Der Mieter verpflichtet sich mit seiner Unterschrift die Auf- und Abbauanleitung zu befolgen und die Mietbedingungen einzuhalten.
© verfasst von Jumpy Hüpfburgen & Zeltverleih
Partyzelte
1. Der Auf- und Abbau bzw. Transport des Zeltes muss von mind. 2 Personen erfolgen.
2. Die Zeltplanen nicht über den Boden ziehen oder schleifen, dies kann zu erheblichen Schäden und Rissen führen.
3. Das Zelt muss unbedingt gegen Wind und Sturmböen gesichert werden. Beim Aufbau auf einer Wiese sind die Erdanker zu verwenden, bei Aufbau auf hartem Untergrund sind die Betongewichte und Spannseile zu verwenden.
4. Bei Sturm ab 40km/h, Gewitter oder Unwetterwarnung ist der Aufbau und Betrieb des Zeltes verboten.
5. Das Zelt nicht unter einer Stromleitung aufbauen.
6. Die Zeltplanen sind unbedingt sauber und trocken zu halten, bitte verwende beim Auf- und Abbau die Unterlegsplane. Das Bekleben der Zeltplanen mit Klebeband ist verboten.
7. Beim Transport des Zeltes mit offenen Anhängern/Ladeflächen ist mit einer geeigneten Abdeckplane dafür zu sorgen, dass das Zelt und die Planen beim Abholen und Retourbringen nicht nass werden.
8. Bitte teile uns unbedingt mit, falls das Zelt durch Regen oder andere Umstände doch nass geworden sein sollte, da eine nass eingepackte Zeltplane zu schimmeln beginnt. Lasse die Zeltplanen vor dem Abbau vollständig trocknen. Wenn bei der Rückgabe verschwiegen wird, dass die Zeltplanen nass sind und es entstehen dadurch Schimmelflecken, muss der Mieter die Kosten für eine Neuanschaffung tragen.
9. Bei starker Verschmutzung oder Rückgabe eines nassen Zeltes ist eine Reinigungspauschale ab € 100,- pro Modell zu entrichten.
Die Zeltplanen müssen sauber, staubtrocken und ordentlich gerollt zurückgebracht werden.
10. Das Aufstellen von Grillern, Öfen, Heizungen usw. im Zelt ist verboten, es gilt ein Rauchverbot im Zelt.
11. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden in Folge eines unsachgemäßen Aufbaues.
12. Bei Beschädigung des Zeltes sind die Kosten für die Reparatur zu ersetzen.
13. Bei Verlust oder Diebstahl des Zeltes muss der Mieter die Kosten für eine Neuanschaffung übernehmen (Haushalts- oder Haftpflichtversicherung).
14. Der Mieter kann bis einen Tag vor Abholung unter Bekanntgabe eines triftigen Grundes stornieren.
Erfolgt keine Stornierung und die bestellte Ware wird nicht abgeholt, trägt der Mieter die vollen Kosten.
15. Der Mieter erhält keine Kostenrückerstattung bei Krankheit oder sonstigen Ausfallsgründen während der Mietdauer.
16. Wird das Zelt nicht fristgerecht zurückgegeben, trägt der Mieter die Kosten für die zusätzliche Mietdauer.
17. Der Mieter darf das Zelt nicht untervermieten und dieses nur für den privaten Gebrauch benutzen.
18. Der Mieter hat den Aufstellungsort des Zeltes mit dem Grundeigentümer abzuklären und die behördlichen Auflagen bei Aufstellung auf öffentlichen Plätzen oder Veranstaltungen einzuhalten.
19. Der Mieter darf das Zelt über Nacht nicht unbeaufsichtigt stehen lassen und muss für einen ausreichenden Diebstahl- und Beschädigungsschutz sorgen.
20. Der Mieter verpflichtet sich mit seiner Unterschrift die Auf- und Abbauanleitung zu befolgen und die Mietbedingungen einzuhalten.
© verfasst von Jumpy Hüpfburgen & Zeltverleih
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